
AWD Rürup - Steuervorteile
Seit im Jahr 2005 die Rürup-Rente eingeführt wurde, sind die Beiträge für eine private Rentenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig, sodass AWD, Ihr persönlicher Finanzoptimierer, mit Einführung der Basisrente auch für Selbstständige auf deren attraktive Steuervorteile hinweisen musste.
Mit Erfolg, denn seit dieser Zeit hat AWD zahlreiche Neukunden gewonnen, die durch die Einzahlung Ihrer Beiträge in die Basisrente Steuervorteile genießen. Mittlerweile können auch viele andere Berufsgruppen wie zum Beispiel Angestellte und Arbeitnehmer vom Rürup-Renten-Steuervorteil profitieren: Durch den neu geschaffenen Maximalbetrag für Sonderausgaben in Höhe von 20.000 EUR pro Jahr und Person kann ein Angestellter zusätzlich Vermögen für den Ruhestand aufbauen und gleichzeitig Steuervorteile nutzen.
Sichern auch Sie sich Ihre Steuervorteile, AWD bietet umfassende Beratungsmöglichkeiten in allen Fragen zur Basisrente. Wenn Sie weitere Steuervorteile genießen wollen, hält Ihr kompetenter AWD-Berater noch viele weitere Vorschläge für Sie bereit.
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