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AWD Rürup - Hinterbliebenenrente

AWD: Ggf. Hinterbliebenenschutz in die „Rürup-Rente“ integrieren

Da das mit einer „Rürup-Rente“ angesparte Kapital zur Auszahlung einer Rürup-Rente per Gesetz u.a. nicht vererbbar sein darf, kommt das angesparte Rürup-Kapital der Versicherungsgemeinschaft und in der Regel nicht den Hinterbliebenen zugute, wenn der Versicherte vor dem Eintritt in das Rentenalter verstirbt. Um dennoch für einen wirksamen Schutz des Ehepartners oder der Familie sorgen zu können, bieten zahlreiche Versicherungsgesellschaften optionale Sonderklauseln im Versicherungsvertrag bzw. Zusatzversicherungen an, um Hinterbliebene abzusichern.

In jedem Fall ist professionelle Beratung erforderlich, um sicher zu gehen, dass im Todesfall die eigenen Angehörigen auch langfristig finanziell abgesichert sind. AWD bietet daher weitreichende Betreuungsleistungen zum Thema „Rürup-Rente“, die im Rahmen eines persönlichen Beratungstermins von allen Versicherten in Anspruch genommen werden können. Hierbei berechnet AWD, welche zusätzlichen Aufwendungen nötig sind, wie hoch die Absicherung Ihrer Familie im Todesfall ist und welche weiteren Möglichkeiten des Hinterbliebenenschutzes die verschiedenen Versicherungsgesellschaften Ihnen bieten.

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Veröffentlicht in Hinterbliebenenrente